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Ablauf zur Re-Zertifizierung einer CPU

Nach verbindlicher Antragsstellung (Antrag) durch den Interessenten der CPU-Re-Zertifizierung erfolgt die Zusendung der Rechnung über die Re-Zertifizierungsgebühr. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für das weitere Tätigwerden der DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Zertifizierungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.

Nach dem Zahlungseingang erfolgt die Versendung der Zugangsdaten für die online Eingabe des Fragebogens. Der vom Antragsteller ausgefüllte Fragebogen wird mit der Beauftragung an den Gutachter als Checkliste für das Audit weitergeleitet und bildet die Grundlage des Berichts zum Audit.

Das Gremium zur Zertifizierung von Chest Pain Units schlägt einen unabhängigen, geschulten Gutachter für die Begutachtung vor.

Der ausgewählte Gutachter wird von der DGK mit der Begutachtung beauftragt. Die DGK übermittelt die bislang erhaltenen Daten sowie die Checkliste an den Gutachter.

Der Gutachter nimmt daraufhin Kontakt mit dem Antragsteller auf und vereinbart einen Termin für das Audit (die Begehung).

Der Gutachter führt das Audit am vereinbarten Termin durch, erstellt einen Bericht und spricht eine Empfehlung aus. Beides wird vom Gutachter an die DGK weitergeleitet.

Die DGK leitet Bericht und Empfehlung an das Gremium zur CPU-Zertifizierung weiter. Das Gremium beschließt anhand dieser Unterlagen über die Erteilung oder Nichterteilung des Zertifikates und informiert die DGK über den Inhalt des Beschlusses.

Die DGK erteilt entsprechend dem Beschluss das Zertifikat, eine begründete Absage oder eine Re-Zertifizierung unter Vorbehalt, sofern nicht alle Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt wurden, aber in absehbarer Zeit erbracht werden können.

Gültigkeit und Gebühren
Die initiale Zertifizierung gilt für 3 Jahre, danach ist eine Re-Zertifizierung nötig. Die Zertifizierungsgebühr finden Sie unter dem Punkt Gebühren.

Alle zertifizierungsrelevanten Unterlagen finden Sie unter Downloads.