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CPU-Arzt

Darf der CPU-Arzt außerhalb der Kernarbeitszeit in der Rettungsstelle/Notaufnahme oder auch für benachbarte kardiologische Stationen tätig sein?

  • Prinzipiell ist es möglich, dass der CPU-Arzt noch für andere Bereiche, z.B. Notaufnahme, zuständig ist. Es ist jedoch davon abhängig, wie weit die Räumlichkeiten voneinander getrennt sind. Selbstverständlich muss der Arzt die notwendige Qualifikation für CPU-Ärzte erfüllen, außerdem müssen die im Positionspapier geforderten Zeiten glaubhaft eingehalten werden können.

Kann eine CPU außerhalb der Kernarbeitszeit von einem Bereitschaftsarzt mitbetreut werden, der noch andere Verantwortlichkeiten während seiner Dienstzeit hat?

  • Prinzipiell ja, es müssen jedoch die im Positionspapier geforderten Zeiten weiterhin glaubhaft eingehalten werden können (z.B. EKG-Befund in weniger als zehn Minuten).

Muss auch der zuständige Assistenzarzt, der werktags nach Dienstschluss sowie am Wochenende Dienst übernimmt, mindestens zwei Jahre internistisch/kardiologische Berufserfahrung und ausreichende Kenntnisse in Echokardiographie haben?

  • Ja, dies ist für eine Zertifizierung notwendig. Grund für diese Regelung ist, dass durch die CPU die kardiologische Versorgung der Patienten verbessert werden soll, was nur bei entsprechender Vorbildung der Ärzte erreicht werden kann.